Malerfachbetrieb darf sich nennen, der die Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung (§ 8 Handwerksordnung) erfüllt und eine entsprechende Gewerbeanmeldung besitzt.
Als “Hausmeister-Service” und “Holz- und Bautenschützer” kann man sich ganz ohne irgendwelche Fachkenntnisse selbständig machen!
Die Bezeichnung Meisterbetrieb darf nur dann geführt werden, wenn in dem entsprechenden Handwerk der Inhaber eines Betriebes den Meisterbrief (§ 51 Handwerksordnung) besitzt. Der Meisterbrief bescheinigt dem Inhaber umfassende und kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie praktisches Können in seinem Beruf. Der Abschluss zum Handwerksmeister befähigt dazu, ein Handwerk selbständig auszuüben und den eigenen Betrieb zu führen.
Setzen Sie auf Qualität!
Innungsfachbetriebe sind kompetente Ansprechpartner, die sich freiwillig zur Sicherung handwerklicher Qualität organisieren. Die Gewährleistung gewisser Standards ist besonders wichtig. Gerade auch in Ihrem Interesse!
Sie können höchste Kompetenz vom Innungsfachbetrieb verlangen.
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